Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mental Entspannt
§1 Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Mental Entspannt und der Kundin bzw. dem Kunden als Dienstleistungsvertrag im Sinne § 611 ff BGB (Dienstleistungsvertrag), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes weder in diesen AGB noch nicht schriftlich vereinbart wurden.
b) Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot von Mental Entspannt - Einzel- oder Gruppencoaching im Bereich Stressmanagement/Entspannung/Wellness, Selbstwert-Training, Prüfungsvorbereitung, Reiki, Taping, Wellness-Massagen – gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an Mental Entspannt zum Zwecke des Einzel- oder Gruppencoaching im Bereich Stressmanagement/Entspannung/Wellness, Selbstwert-Training, Prüfungsvorbereitung, Reiki, Taping, Wellness-Massagen wendet. Der Beginn der Dienstleistung von Mental Entspannt am Kunden setzt den Beginn des Honoraranspruches in Kraft.
c) Mental Entspannt ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder abzubrechen. Insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die Mental Entspannt aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht anbieten kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Mental Entspannt für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
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§2 Inhalt und Zweck des Dienstleistungsvertrages
a) Mental Entspannt erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie die Kenntnise und Fähigkeiten der Ausübung des Einzel- oder Gruppencoaching im Bereich Stressmanagement/Entspannung/Wellness, Selbstwert-Training, Prüfungsvorbereitung, Reiki, Taping, Wellness-Massagen beim Kunden anwendet.
b) Über Einzel- oder Gruppencoaching im Bereich Stressmanagement/Entspannung/Wellness, Selbstwert-Training, Prüfungsvorbereitung, Reiki, Taping, Wellness-Massagen entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von Mental Entspannt über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Mental Entspannt befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen entspricht.
c) In der Regel werden von Mental Entspannt Methoden für Einzel- oder Gruppencoaching im Bereich Stressmanagement/Entspannung/Wellness, Selbstwert-Training, Prüfungsvorbereitung, Reiki, Taping, Wellness-Massagen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten werden will, hat er dies gegenüber Mental Entspannt schriftlich zu erklären. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Mental Entspannt für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
d) Die Nutzung des Präventivangebotes von Mental Entspannt ersetzt nicht den Besuch bei Ihrem Arzt oder Therapeuten. Das Angebot von Mental Entspannt ist eine unterstützende Maßnahme um subjektiv mehr Lebensqualität zu erreichen und dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
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§3 Mitwirkung des Kunden
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Mental Entspannt ist jedoch berechtigt, vertragsmäßigen Leistungen abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Präventivmaßnahmen vereitelt. Der bis zum Abbruch der Präventivmaßnahme entstandene Honoraranspruch wird davon nicht berührt.
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§4 Honorierung
a) Mental Entspannt hat für seine Dienste Anspruch auf Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Mental Entspannt und dem Kunden vereinbart sind, gelten die unter ,,Mein Angebot" oder unter ,,News" (für den jeweiligen Monat) aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
b) Die Anmeldung des Kunden ist verbindlich und löst den Honoraranspruch von Mental Entspannt aus. Ein vereinbarter Termin, der nicht spätestens 24 Stunde vor dem vereinbarten Termin unter der Telefonnummer 0162/1605594 oder per Mail an info@mental-entspannt.com abgesagt wird, muss dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
c) Offene Forderungen von Mental Entspannt werden nach einmaliger Erinnerung einem zum Forderungseinzug zugelassenen Unternehmen übergeben. Die hierfür ggf. entstehenden Mehrkosten des Inkassounternehmens trägt der Kunde.
d)Die Honorare sind umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG, so dass keine Mehrwertsteuer angegeben wird.
e) Die Honorare sind für jeden Kunden in bar an Mental Entspannt gegen Quittung zu bezahlen, sofern keine andere Regelung mit Mental Entspannt getroffen wird.
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§5 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Mental Entspannt behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung, Entspannung - Inhalte der Kursstunden - und Anwendung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn Mental Entspannt aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der vertragsmäßigen Leistung persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten kann.
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§6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstleistungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
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§7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.